Die OdA KT konnte in Gesprächen mit den einschlägigen Registrierstellen erwirken, dass sowohl
das „Branchenzertifikat OdA KT“ wie auch das „eidg. Diplom“ als Nachweis einer erfolgten
Weiterbildung eingereicht werden kann. Die Abschlüsse werden in der Grössenordnung von je 2
Weiterbildungsperioden angerechnet, natürlich abhängig vom persönlichen Saldo der
Praktizierenden sowie den jeweiligen Reglementen.

Branchenzertifikat OdA KT und höhere Fachprüfung